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Unterstuetzung für Resolution für das Recht auf freie Versammlungen

Die Rote Hilfe München hat einen Vorschlag für eine Resolution entworfen, die sich gegen die Vorstellungen des Ablaufs einer sogenanten „freien Versammlung“ wendet, wie sie vor allem Polizei und Stadt bei den Protesten gegen die Sicherheitskonferenz mal wieder gezeigt haben.

Wir bitten bei Unterstützung der Resolution um eine Benachrichtigung bis 21. März 2005 per e-Mail (muenchen@rote-hilfe.de) oder Post (Rote Hilfe e.V., Schwanthalerstraße 139, 80339 München). Planmäßig soll die Resolution dann Anfang April der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

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RESOLUTION
FÜR DAS RECHT AUF FREIE VERSAMMLUNGEN

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Am zweiten Februar-Wochenende diesen Jahres hat sich wieder gezeigt, was
die Münchner Polizei, das bayerische Innenministerium und die Stadt
München unter einer „freien Versammlung“ verstehen. Die Proteste gegen
die so genannte „41. Konferenz für Sicherheitspolitik“ und die
„Finanzierungskonferenz Nordafrika Mittelost“ waren erneut von massiven
Beschränkungen, Einschüchterungsversuchen und körperlichen Übergriffen
durch die Polizei gekennzeichnet.

Die Vorstellung einer „freien Versammlung“ wird zur Farce, wenn diese
von hunderten uniformierten und zivilen PolizistInnen umzingelt und von
allen Seiten fotografiert und gefilmt wird, wenn JournalistInnen und
FotografInnen in ihrer Arbeit behindert werden und sich
DemonstrationsteilnehmerInnen der Gefahr aussetzen müssen, Opfer eines
der zahlreichen Polizeiübergriffe zu werden.

Die UnterzeichnerInnen wenden sich mit aller Deutlichkeit gegen die
Vorstellungen von Politik und Behörden, nach denen politische
Versammlungen von deren Gunst abhängig sind und je nach politischen
Interessen beliebig überwacht, behindert und drangsaliert werden können.

Wir wenden uns außerdem gegen die momentan medienwirksam und
populistisch diskutierten Verschärfungen des Versammlungsgesetzes und
des Strafrechts als angebliche Reaktion auf Aufmarschpläne der
neofaschistischen NPD. Diese sind kein wirksames Mittel gegen rechte
Tendenzen in Politik und Gesellschaft, sondern bedeuten vor allem
massive Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit für alle
und werden in Zukunft als Universalinstrument gegen öffentliche Kritik
dienen.

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Die Hintergründe:

Mehrere tausend Menschen kamen am 12. Februar auf dem Marienplatz
zusammen, um ihren Protest gegen die an jenem Wochenende im Hotel
Bayerischer Hof stattfindende „41. Konferenz für Sicherheitspolitik“ zu
äußern. Bereits am Vortag fanden mehrere Mahnwachen, eine Jubeldemo mit
ca. 700 TeilnehmerInnen und eine Kundgebung vor dem Hotel Dorint Sofitel
statt, in dem der „Bund der deutschen Industrie (BDI)“ und der
„Bundesverband deutscher Banken (BdB)“ eine „Finanzierungskonferenz
Nordafrika Mittelost“ veranstaltete. Kritisiert wird die
„Sicherheitskonferenz“ als ein Treffen von Politik, Militärs und
Rüstungslobbyisten, auf dem auf informeller Ebene geopolitische
Strategien der Mächtigen dieser Welt diskutiert werden, in denen Krieg
immer eine Option darstellt. Die „Finanzierungskonferenz Nordafrika
Mittelost“ diskutierte die andere Seite der Medaille, nämlich die
Einflusssicherung der Industriestaaten über Finanz- und Entwicklungspolitik.

Polizei und Verwaltungsbehörde versetzen jedes Jahr die Münchner
Innenstadt in einen de-facto-Ausnahmezustand:

Sich „frei“ zu versammeln, bedeutete für TeilnehmerInnen, sich zunächst
in Polizeikontrollen behördlich registrieren und durchsuchen zu lassen
und sich zwischen Polizeiabsperrungen und behelmten Sondereinheiten
einen Weg zur Versammlung zu bahnen.

Mitgeführte Transparente und Plakate wurden angesichts der massiven
Abschirmung der Polizei nahezu wirkungslos. Das Ziel einer
Demonstration, nämlich die öffentliche Darstellung politischer Inhalte,
wurde nicht unerheblich gestört.

Einige TeilnehmerInnen wurden teilweise den ganzen Tag über von
ZivilpolizistInnen gezielt verfolgt und dabei immer wieder verbal und
auch körperlich drangsaliert.

Außenstehende wurden in die Demonstration gestoßen, andere am Verlassen
gehindert. Durch Polizeiketten am Anfang und Ende des
Demonstrationszuges wollte die Polizei das Tempo bestimmen, mehrfach
wurden am Zugende TeilnehmerInnen geschubst und angetrieben.

Die Münchner Polizei ist offenbar der Meinung, nur Äußerungen dulden zu
müssen, die ihr genehm sind. Wenn Polizeivizepräsident Viering zu „Haut
ab“-Rufen als Reaktion auf erste Polizeizugriffe meint, „so geht man
miteinander nicht um“ (MM 14.2.05), dann mag das seine persönliche
Ansicht sein, ist aber sicherlich weder Rechtfertigung noch Begründung
für polizeiliches Eingreifen.

Bei zahlreichen Zugriffen kam es zu Verletzungen durch Pfefferspray und
Schlagstockeinsätze. So wurden beispielsweise einem 21-jährigen Zähne
ausgeschlagen.

Wiederholt wurden geringfügige Vergehen (z.B. Verstöße gegen den
Auflagenbescheid durch seitliches Tragen von Transparenten, was eine
Ordnungswidrigkeit darstellt) zum Anlass für teils brutale
Polizeieingriffe. Zumeist resultieren strafrechtliche Vorwürfe (z.B.
„Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“) erst daraus, dass sich
TeilnehmerInnen vor Übergriffen schützen wollten.

Offenbar glauben zivil eingesetzte PolizistInnen, in einem rechtsfreien
Raum agieren zu können. Sie fielen immer wieder durch aggressives
Verhalten gegenüber DemonstrantInnen, aber auch Unbeteiligten,
ZuschauerInnen, FotografInnen und PressevertreterInnen auf.

Die Polizei zwang auch dieses Jahr etliche FotografInnen, Aufnahmen von
Polizeiübergriffen sofort zu löschen, andere gerieten durch ihre
Dokumentation der Geschehnisse noch mehr in Bedrängnis: Eine 24-jährige
wurde verhaftet, nachdem sie einen Einsatz prügelnder Zivilbeamter
dokumentierte. Ein Journalist, der diesen Vorfall beobachtete, wurde
ebenso bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit und trotz
Kenntlichmachung als Journalist festgenommen.

Wer ein Mobiltelefon benutzte, geriet ebenfalls in das Visier der
BeamtInnen. Die Verständigung von AnwältInnen über den
Ermittlungsausschuss wurde in vielen Fällen von ZivilbeamtInnen durch
Androhung der Beschlagnahme des Mobiltelefons oder sogar körperlichem
Einsatz unterbunden und führte in einigen Fällen auch zu Verhaftungen.

Während des gesamten Verlaufs waren auf alle
DemonstrationsteilnehmerInnen Dutzende Polizeikameras gerichtet, deren
Bilder erfahrungsgemäß systematisch ausgewertet werden. Zusammen mit den
aus Vorkontrollen und Festnahmen gewonnenen Informationen füllen diese
diverse Dateien bei Polizei und Verfassungsschutzämtern. Schon die
Teilnahme an Demonstrationen dient immer wieder als Begründung z.B. für
„Präventivmaßnahmen“ wie Ausreiseverbote, Vorbeugehaft,
„Gefährderansprachen“ und Meldeauflagen. DemonstrationsteilnehmerInnen
geraten ins Visier des Verfassungsschutzes, was auch schon zu Nachteilen
am Arbeitsplatz oder sogar Berufsverboten führte.

Sogar das Bundesverfassungsgericht kritisierte bereits 1983 in seinem
Urteil zur Volkszählung (BVerfGE 65,1) diese Praxis: „Wer damit rechnet,
dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative
behördlich registriert wird und das ihm dadurch Risiken entstehen
können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden
Grundrechte (Art. 8,9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die
individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern
auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare
Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner
Bürger begründeten freiheitlich demokratischen Gemeinwesens ist”. Und im
Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1985 (BvR 233,
341/81) betont das Gericht den notwendigerweise staatsfreien und
unreglementierten Charakter von Demonstrationen: „behördliche Maßnahmen
[seien] unvereinbar, die [...] etwa den Zugang zu einer Demonstration
durch Behinderung von Anfahrten und schleppende vorbeugende Kontrollen
unzumutbar erschweren oder ihren staatsfreien unreglementierten
Charakter durch exzessive Observationen und Registrierungen verändern“.

Die Teilnahme an den Protesten gegen die „Sicherheitskonferenz“ war für
alle nur unter massiven persönlichen Einschränkungen und unter
Gefährdung der eigenen körperlichen Unversehrtheit möglich. Dies scheint
auch ein Ziel der Maßnahmen zu sein: Menschen sollen abgeschreckt
werden, ihre Meinung – auch wenn sie staatlichen Organen nicht in den
Kram passt – öffentlich zu äußern. In der Tat kostet es für einige viel
Überwindung, sich Gegebenheiten wie am zweiten Februar-Wochenende zu
stellen. Denen, die sich trotz alledem auf die Straße begeben, soll das
Demonstrieren so unangenehm wie möglich gemacht werden.

Zu den momentan diskutierten und bald verabschiedeten Verschärfungen des
Versammlungs- und Strafrechts:

In Gesetze gegossen werden diese Vorstellungen von „freien
Versammlungen“ momentan von der Bundesregierung. Angesichts eines
geplanten neonazistischen Aufmarsches am 8. Mai 2005 in Berlin werden im
Schnellschuss massive Einschränkungen von Versammlungs- und
Meinungsfreiheit beschlossen. Der Strafgesetzparagraph 130
(„Volksverhetzung“) soll so erweitert werden, dass auch strafbar ist,
„zum Hass gegen eine Person oder [Neufassung] Teile der Bevölkerung“
aufzurufen. Darunter könnten eben nicht nur rassistische Äußerungen,
sondern auch öffentliche Kritik z.B. an PolitikerInnen fallen.
Desweitern soll künftig soll auch bestraft werden, wer Völkermord
öffentlich oder in einer Versammlung billigt, rechtfertigt, leugnet oder
verharmlost, sofern der Völkermord durch ein internationales Gericht
festgestellt ist. Von Naziverbrechen ist hier keine Rede mehr. Damit
steht zukünftig möglicherweise auch unter Strafe, Kritik an dem Krieg
der Nato-Staaten 1999 gegen Jugoslawien zu üben. Denn als Rechtfertigung
für diesen Krieg diente ein angeblicher Völkermord Serbiens an
Kosovo-AlbanerInnen, an dessen Wahrheitsgehalt mittlerweile begründete
Zweifel bestehen.

In der Vergangenheit waren nicht die mangelnden gesetzlichen Grundlagen
ausschlaggebend für nicht verhinderte neonazistische Versammlungen,
sondern der Wille von Behörden und Politik, diese in jedem Fall auch
gegen antifaschistische Proteste durchzusetzen. So lag bereits vier
Wochen vor der NPD-Anmeldung am Brandenburger Tor eine Anmeldung der
internationalen Antikriegsaktion „Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN
VIER“ vor. Die Tatsache, dass dem NPD-Aufmarsch Vorrang eingeräumt wird,
resultiert also nicht aus juristischen Zwängen, sondern allein aus dem
politischen Willen des Berliner Polizeipräsidenten. Offenkundig soll der
drohende NPD-Aufmarsch verwendet werden, um im Eilverfahren weitere
Bürgerrechtseinschränkungen vorzunehmen. Neonazistische Bestrebungen
können jedoch nicht durch solche Gesetzesverschärfungen bekämpft werden,
sondern durch die öffentliche Auseinandersetzung mit Nationalismus,
Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung sowie einer
menschenwürdigen Asyl- und MigrantInnenpolitik und der Unterstützung von
Opfern rechter Gewalt. Die geplanten Verschärfungen sprechen Hohn auch
angesichts der Einstellung der nach dem „Aufstand der Anständigen“ 2000
bereitgestellten Förderzahlungen für zahlreiche antirassistische und
antifaschistische Projekte, von denen viele dadurch in ihrer Existenz
bedroht sind.


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