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Zielscheibe MARAT

Seltsamerweise taucht erstmals am 02.02.04 ein Pressebericht des Münchner Polizeipräsidiums (siehe unten) über die Stürmung des MARAT auf deren homepage auf. Abgespeichert ist sie jedoch unter dem 29.01.04!? Auch die Tatsache, dass der angebliche Grund für die Durchsuchung (Flugi) bereits im Oktober letzten Jahres auftaucht, jedoch jetzt erst zur (Un)Tat geschritten wird, birgt Grund zum Nachdenken. Es erscheint äußerst durchsichtig, dass es sich hier um ganz andere Absichten als den vorgegebenen handelte. “Wir lassen uns nicht einschüchtern” war auf einem Transparent anlässlich der letzten Pressekonferenz des Aktionsbündnisses zu lesen. Die Absicht, explizit junge Leute abzuschrecken und politisches Engagement im Keim zu ersticken, ist dem Polizeiapparat offensichtlich nicht gelungen. Gelungen ist ihnen jedoch ihre Sammelwut von Daten “missliebiger” Personen, die dann später als “BerufsdemonstrantIn” diffamiert werden, um 50 weitere Namen zu erweitern.

Letztendlich richtet sich die Stürmung des MARAT jedoch gegen die gesamte Vorbereitungsstruktur, die den Kriegstreibern am kommenden Wochenende mit Protestaktionen und Demonstration die “rote Karte” zeigen will. Bereits 2002 musste u.a. ein kriminalisiertes Flugi für das Totalverbot herhalten. Das bedeutet jetzt nicht, dass es auch diesmal darum geht die Meinungs- und Versammlungsfreiheit für ein komplettes Wochenende auszuhebeln, jedoch sind sie schon wieder dabei die Repressionsschraube anzuziehen. Die Woche wird noch zeigen was sie sich für Schweinereien aus den Uniformärmeln schütteln werden.

Unter dem Titel “Böse Nachbarn, böser Ruf” hetzt der Münchner Merkur, am 31.01.04, gegen die BesucherInnen des MARAT. Das Cafe Marat sei ein “Versammlungsort von hauptsächlich links-autonomem, viertelfremdem Publikum” und “die Polizei sei bereits mehrmals bei Razzien zu Gast gewesen, ... wenn die unliebsamen Bürgerhaus-Nachbarn etwas ausgefressen haben” heißt es dort. Mit solchen unqualifizierten Äußerungen soll im Viertel eine negative Stimmung gegen das Publikum des Marat angeheizt werden, um dem nächsten Polizeieinsatz das legitime Mäntelchen umzuhängen. Völlig ausgeblendet wird die Tatsache, dass die Razzia vom letzten Jahr von den Gerichten im nachhinein als rechtswidrig eingestuft wurde. Absurde Erkenntnisse der Verfassungsschutzämter dienten bereits im letzten Jahr als vorgeschobene Begründung für die Polizeiaktion, nach dem Motto irgendetwas negatives wird schon an den Leuten hängen bleiben. Der Hetzartikel im Merkur belegt, dass auch die Medien an diesem üblen Spiel beteiligt sind. Das Publikum des Marat passt halt nicht in das scheinbar saubere Bild der “Bonzen-Stadt” München, weder in der Innenstadt noch in den Stadtvierteln.
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anlässlich der dort stattfindenden Münchner Konferenz für Sicherheitspolitik enthält.

Auf dem Flugblatt ist eine stilisierte Person dargestellt, die erkennbar vermummt ist und die zum Wurf mit einem unbekannten Gegenstand ausholt.

Das Flugblatt beinhaltet somit eine Aufforderung “vermummt” an Demonstrationen teilzunehmen. Dies ist als öffentliche Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB strafbar.

Auf Grund der bisherigen Ermittlungen war zu erwarten, dass sich im “Tröpferlbad” in der Thalkirchner Straße, welches seit langem als Treff- und Sammelort von Personen aus dem linken Spektrum bekannt ist, Gegenstände befinden, aus welchen sich Rückschlüsse über die Verfasser des verteilten Flugblattes ziehen lassen.

Deshalb wurde vom Polizeipräsidium München bei der Staatsanwaltschaft München I ein Durchsuchungsbeschluss angeregt, der vom AG München erlassen wurde. Der Beschluss wurde am 29.01.04 vollzogen.

Im dem durchsuchten Objekt wurden 22 Personen angetroffen, deren Personalien überprüft wurden. Die Identität von 28 weiteren Personen, die sich im näheren Umfeld und vor dem Anwesen aufhielten, wurde ebenfalls festgestellt.

Es wurden diverse schriftliche Unterlagen sichergestellt, die einer näheren Überprüfung unterzogen werden.
Die gesamte Aktion verlief friedlich und ohne Zwischenfälle.


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