Erklärung zu den Bußgeldprozessen der Sicherheitskonferenz 2002
Betroffen sind einige – gemeint sind viele
Vom 1. – 3. Februar 2002 fand in München die Sicherheitskonferenz statt, die von ca. 200 ranghohen Militärs und Politikern besucht wurde. Das Bündnis gegen die Nato-Sicherheitskonferenz organisierte gegen diese Tagung und die damit verbundene Kriegspolitik der Nato eine Demonstration.
Auf Bitte der Polizei verhängte daraufhin das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) während der Sicherheitskonferenz über ganz München ein totales Demonstrations- und Versammlungsverbot. 8000 Polizisten aus dem ganzen Bundesgebiet besetzten München und versetzten die Stadt für drei Tage in einen Ausnahmezustand.
Trotzdem oder gerade deswegen gingen 10 000 Münchnerinnen und Münchner auf die Straße, um ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit durchzusetzen und gegen die Nato-Kriegspolitik zu protestieren. Die Polizei steckte insgesamt 850 Leute zum Teil über 24 Stunden lang in den Knast. Außerdem bekamen knapp 90 Personen einen Bußgeldbescheid wegen Teilnahme an einer verbotenen Versammlung. Einige von ihnen legten dagegen Widerspruch ein und erwarten in den kommenden Wochen ihre Prozesse.
In Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe geben die Betroffenen folgende Erklärung ab:
Wir streiten nicht ab, am ersten Februarwochenende auf der Straße gewesen zu sein. Es war unsere politisch bewusste Entscheidung gegen ein undemokratisches totales Demonstrations- und Versammlungsverbot unser Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit durchzusetzen und gegen die Nato-Kriegspolitik zu protestieren.
Vor die Wahl gestellt, sich einen staatlichen Maulkorb verpassen zu lassen oder seine legitimen demokratischen Rechte auszuüben, blieb uns nichts anderes übrig als in einem Akt des zivilen Ungehorsams gegenüber dem Staat unser demokratisches Recht zu verteidigen.
Die gegen uns laufenden Prozesse sind Ausdruck einer politischen Gesinnungsjustiz, die sich als willfähriger Gehilfe der Polizei und des KVR bei der Kriminalisierung linker und demokratischer Opposition gegen eine Nato-Kriegspolitik erweist. Dies belegen folgende Fakten:
Dass die Polizei regelmäßig illegal Daten sammelt, um später die demokratische und linke Opposition zu kriminalisieren, bestätigt auch der jüngste Tätigkeitsbericht des bayerischen Datenschutzbeauftragten Reinhard Vetter. “Auch jetzt wird wieder – wie schon in früheren Datenschutzberichten – beanstandet, die Polizei in Bayern sammle nicht nur zu viele Daten, sondern speichere diese auch noch viel zu lange. (...) In München hat die Polizei umfangreiche Videoaufnahmen von friedlichen Gegendemonstranten gegen eine NPD-Versammlung gemacht, obwohl gegen diese Personen ‘kein Anfangsverdacht’ vorgelegen habe.” (2)
Wir fordern in diesem Zusammenhang die sofortige Löschung aller Daten, die im Zuge der Proteste gegen die Sicherheitskonferenz im Februar 2002 erhoben wurden!
Hier kam es dem KVR, der Polizei, dem Verfassungsschutz und der bayerischen Justiz nicht im Entferntesten in den Sinn, die Aufmärsche verbieten zu lassen, weil “gewalttätige Demonstranten anreisen” würden. Im Gegenteil, immer wieder wurde beteuert, dass es auch für Rechtsextremisten Meinungs- und Versammlungsfreiheit gäbe.
Ganz anders im Vorfeld zur Sicherheitskonferenz im Februar 2002. Dort gaben sich der Verfassungsschutz und die Polizei alle Mühe, ein Gewalt- und Horrorszenario zu konstruieren. Durch gezielte Pressearbeit verbreiteten sie eine Hetzstimmung gegen die DemonstrationsteilnehmerInnen. “Die Münchner Polizei sprach gestern von einer völlig neuen Lagebeurteilung, die man durch Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Bayerischen Verfassungsschützer gewonnen habe. Diese Behörden gehen davon aus, dass 2000 – 3000 gewaltbereite Demonstranten aus der autonomen Szene nach München kommen wollen. Bisher habe man nur Hinweise aus dem Internet oder durch Flugblätter gehabt, nun gäbe es gesicherte Erkenntnisse, sagte Polizeisprecher Peter Reichel.”(3) Bis heute konnten diese “gesicherten Erkenntnisse” weder von der Polizei noch vom Verfassungsschutz erbracht werden. Trotzdem übernahmen das KVR und das bayerische Verwaltungsgericht diese haltlosen Konstruktionen bereitwillig.
Diese Beispiele veranschaulichen ganz konkret, dass staatliche Behörden keine neutralen Institutionen sind, sondern politische Interessen haben, linksoppositionelle Aktivitäten zu verhindern und zu verfolgen.
Die oben aufgeführten Tatsachen zeigen deutlich, dass es sich bei unseren Prozessen um politische Gesinnungsjustiz reaktionärer und antidemokratischer Gangart handelt. So wurde der Beschuldigte in einem der ersten Prozesse Mitte Dezember von dem ihm unbekannten Staatsanwalt mit den Worten “Das letzte mal haben wir uns beim Schröder gesehen” (Anspielung auf eine eingestellte Anzeige wegen Beleidigung) begrüßt. Die Richterin drohte ihm, wenn sie zwei Polizeizeugen vorführen müsse, würde sie die Kosten dafür dem Angeklagten aufbrummen, worauf er seinen Einspruch zurückzog.
Von solchen Gerichten erwarten wir uns nichts! Unser Schutz und unsere Waffe ist die Solidarität. Auch wenn die staatliche Repression diesmal nur einige getroffen hat, nämlich uns, gemeint sind viele. Aber wir lassen uns nicht einschüchtern! Deshalb gilt es, gemeinsam die Solidarität und einen politischen Druck auf die staatlichen Organe zu entwickeln, um in Zukunft Polizeistaatsveranstaltungen, totale Demonstrationsverbote und die Kriminalisierung der linken Opposition gegen eine Nato-Kriegspolitik unmöglich zu machen!
Wir sehen uns dann alle bei den diesjährigen Gegenaktionen zur Münchner Sicherheitskonferenz am 7. und 8. Februar 2003.
Solidarität ist eine Waffe!
Einige (der Roten Hilfe namentlich bekannte) Beschuldigte der Bußgeldverfahren
Kommt zu den Prozessen
Die Verhandlungen der Widersprüche gegen die Bußgeldbescheide finden im Justizzentrum, Nymphenburger Str. 16 (U1 Stiglmaierplatz) an folgenden Terminen statt:
Fr. 3.1.03 10:30 A232
Di. 28.1.03 14:15 A132
Do. 30.1.03 15:30 A232
Di. 11.2.03 9:00 A037
Weitere Termine werden folgen, sind aber noch nicht bekannt.
Erscheint zahlreich – lasst die Betroffenen nicht allein!
Kundgebung vor dem Gericht
Am Donnerstag, den 30.1.03 ruft das Bündnis gegen die Sicherheitskonferenz zusammen mit der Roten Hilfe zu einer Kundgebung vor dem Justizzentrum in der Nymphenburger Str. auf.
Do. 30.1.03, 14:30
Justizzentrum
Nymphenburger Str. 16
(1) Artikel der Roten Hilfe München zur Repression bei der Nato Sicherheitskonferenz im Feb. 02 vom Dez. 02
(2) Süddeutsche Zeitung, 13.12.02, S. 44
(3) Süddeutsche Zeitung, 30.1.02


