Presseerklärung zu den Polizeiübergriffen im "Convergence Center"
Presseerklärung
Der Anwälte der festgesetzten Demonstranten im “Tröpferl-Bad” am 07./08.02.2003-02-08
Die großangelegte Polizeiaktion gegen die ca.200 jungen Leute, die sich in der Nacht vom 7. auf den 8.02. im Bürgertreff im “Tröpferlbad” in der Thalkirchnerstraße aufhielten, war ein krasser Fehlschlag. Die Polizei drang in der Nacht des 07.02.03 mit mehreren Hundertschaften aus verschiedenen Bundesländern in das Gebäude des ehemaligen Tröpferlbades ein. Dort war von den Veranstaltern einiger Demonstrationen gegen den drohenden Angriffskrieg auf den Irak ein Treffpunkt eingerichtet worden, indem sich die Demonstranten aufwärmen konnten und mit Essen und Trinken versorgt werden sollten.
Ohne richterlichen Beschluss drangen die Polizeibeamten in das Gebäude ein, durchsuchten und fotografierten alle Räume und setzten sämtliche Insassen zur Identitätsfeststellung fest. In einer stundenlangen Prozedur wurden die jungen Leute in kleinen Gruppen schwer bewacht herausgeführt und ihre Personalien festgestellt. Konkrete Vorwürfe von Straftaten wurden nach unserer Erkenntnis gegen keinen einzigen der Festgesetzten erhoben. Es wurden auch keinerlei Waffen oder sonstige Hinweise auf Straftaten im Zusammenhang mit den bevorstehenden Demonstrationen gefunden. Die Polizei stützte sich vielmehr auf dubiose angebliche Berichte aus nicht genannten Quellen, es würden angeblich “Straftaten verabredet”. Um diese zu verhindern müssten die Personalien der Besucher des Tröpferlbades festgestellt werden.
Die Unsinnigkeit dieser Vorwürfe im Zusammenhang mit der vollständig überzogenen Polizeiaktion ist offensichtlich. Tatsächlich wurden fast alle der Festgesetzten nach der mehrstündigen Prozedur, die bis weit nach Mitternacht andauerte wieder entlassen. 22 Personen wurden nach den Vorschriften des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in sog .Vorbeugehaft genommen – angeblich, um sie an bevorstehenden Straftaten zu hindern.
Nach den Vorschriften des PAG ist die Polizei verpflichtet die Festgesetzten “unverzüglich”! dem Richter vorzuführen, der die Berechtigung der Ingewahrsamnahme zu prüfen hat. Obwohl die Abteilung Staatsschutz der Münchner Kriminalpolizei in Extraschichten arbeitete und einen eigenen Flügel des PP nur für die Demonstrationstage bezogen hatte, brauchte sie mehr als 12 Stunden um
die Akten dem zuständigen Ermittlungsrichter im selben Hause vorzulegen. Dabei stellten sich groteske Fehlgriffe heraus: So wurde eine junge Frau in Gewahrsam genommen, die während sie abgeführt wurde hyperventilierte und bewusstlos zusammenbrach. Gleiches geschah einem als Sanitäter ausgerüsteten und erkennbaren jungen Mann, der ihr zur Hilfe kommen wollte und ins Polizeipräsidium wanderte weil er der Aufforderung der Polizei , zu verschwinden, nicht sofort nachgekommen sein soll. Auch die Vorwürfe gegen die andren von der Polizei in Vorbeugehaft genommenen Demonstranten erwiesen sich als so haltlos, dass im Laufe des heutigen späten Nachmittags alle Personen, die dem Richter vorgeführt wurden wieder entlassen wurden. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Erklärung steht die Entscheidung in drei bis vier Fällen noch aus. Auch in diesen Fällen wird jedoch den Festgesetzten nichts Konkretes vorgeworfen sondern die Festsetzung beruht darauf, dass sie bei früheren Anlässen ebenfalls festgesetzt worden waren, beispielsweise in Genua. Dort haben mittlerweile bekanntlich die verantwortlichen Polizeioffiziere gestanden , dass sie fabrizierte “Beweise” herstellten und damit die Festnahmen und Misshandlungen von Demonstranten rechtfertigten.
Nach unserer Einschätzung sind derart überzogene Polizeiaktionen, wie gegen das Münchner Tröpferlbad nicht nur vollständig ungeeignet, den vorgegebenen Zweck zu erfüllen. Diese rechtlich äußerst fragwürdige Aktion wird lediglich dazu beitragen, das Bild einer Polizei zu verfestigen, die kein Interesse daran hat, dass Demonstrationen friedlich verlaufen. Die Betroffenen werden alle Rechtsmittel ausschöpfen um die Verantwortlichen der Münchner Polizei für diese Aktion gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen.
München, den 08.02.03
RA Hartmut Wächtler
Rottmannstr.11a
80333 München


