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CC: Stellungnahme der Berliner Festgenommenen

Am Vorabend der Demonstrationen gegen die NATO Sicherheitskonferenz in München kam es zu einer willkürlichen Polizeiaktion gegen BesucherInnen des Tröpferlbades in der Thalkirchner Straße 104. Während ein Großteil der Anwesenden nach mehrstündiger Freiheitsberaubung und anschließender Personenkontrolle den Ort des Geschehens wieder verlassen durfte, mussten 22 Personen die Nacht im Gefängnis verbringen –Unterbindungsgewahrsam nachdem Polizeiaufgabengesetz. Als Kriterium für die Ingewahrsamnahme diente der Polizei der Wohnort der verdächtigten Personen: Wer aus Berlin, Göttingen oder Passau kam, hatte schlechte Karten. Aber auch einige MünchnerInnen und ein Demo-Sanitäter, der eine verletzte Frau versorgte, wurden direkt auf die Wache mitgenommen.

Von den elf Berlinerinnen und Berlinern, die bis zum Nachmittag des nächsten Tages, also bis zum Ende aller Aktionen, im Gefängnis bleiben mussten, haben nun neun durch ihre Anwälte und unterstützt von der Roten Hilfe München gegen die Freiheitsentziehung geklagt. Was versprechen sich die KlägerInnen von ihrer Beschwerde?

Mehrerlei: Die Mühlen der Justizmahlen zwar langsam, aber früher oder später wird es zu einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme kommen. Abgesehen von dem – subjektiven– Wunsch nach Löschung der Daten aus den Polizeicomputern (wer möchte bei der nächsten Reise zu einer Demonstration in Bayern schongleich an der Vorkontrolle scheitern?)sind uns also vor allem zwei Dinge wichtig:1. Dass die Ingewahrsamnahme präventiv, also ohne konkrete Vorwürfe von Straftaten im Vorfeld der Demonstration stattfand, sollte selbst für das bürgerliche Rechtsbewusstsein schwer nachvollziehbar sein – das gleiche gilt für die Erstürmung des Tröpferlbades und die anschließende Datensammlung, sprich: die polizeiliche Kontrolle der etwa 250 anwesenden Personen. Wenn nichtnäher benannte „Erkenntnisse über geplante Straftaten“ ausreichen, um Leute bis zum Ende der Ereignisse, gegen die protestiert werden soll, einzusperren, dann ist das ein massiver Eingriff in das Recht auf Demonstrationsfreiheit und eine Verschärfung staatlicher Kontroll- und Überwachungspolitik. Wir hoffen, mit unserer Beschwerde ein Stück dazu beizutragen, solche Maßnahmen in Zukunft zu erschweren. Auf die Grundlagen der polizeilichen „Erkenntnisse“bezüglich unserer „unfriedlichen Absichten“ sind wir schongespannt.2. hoffen wir, den OrganisatorInnen der Proteste gegen die NATO-Sicherheitskonferenz politisch ein wenig den Rücken zu stärken.

Dass gegen linke Demonstrationen im Vorfeld Stimmung gemacht wird, ist hinlänglich bekannt. Das führt häufig dazu, dass bei entsprechenden Ereignissen nicht mehr die politischen Inhalte der VeranstalterInnen gehört werden, sondern sich die öffentliche Auseinandersetzung nur noch um die Frage dreht, ob es friedlich bleiben wird oder nicht. Sollte sich eine solche Situation im nächsten Februar wieder einstellen, dann nützt ja vielleicht ein Verweis darauf, dass sich die Anschuldigungen der Polizei in den Vorjahren als völlig haltlos und willkürlich erwiesen haben. Wir argumentieren hier nicht gegen bestimmte Protestformen – wir finden es aber gut, wenn der diesbezügliche Rechtfertigungsdruck nicht bei den VeranstalterInnen der Protestaktionen liegt sondern beider Polizei. Wenn also nicht bloße Behauptungen über das, was möglicherweise geschehen könnte, ausreichen, um eine Kriminalisierung im Vorfeld einzuleiten.

Vielleicht unterbleiben dann im nächsten Jahr derartige Polizeiaktionen, und wir haben ausreichend Zeit, an den Demonstrationen teilzunehmen UND ein paar bayerische Spezialitäten zu probieren.


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