Späte Rache der Justiz - Prozess gegen Claus Schreer
Am kommenden Mittwoch, den 5. November findet die Hauptverhandlung zum Strafantrag der Staatsanwaltschaft gegen Claus Schreer wegen Aufrufs und Durchführung verbotener Demonstrationen anlässlich der “Münchner Sicherheitskonferenz” im Februar 2002 statt: um 9.45 Uhr, Justizgebäude Nymphenburgerstraße 16, Sitzungssaal A 224
Claus Schreer war damals Anmelder der geplanten Proteste und einer der Sprecher des Demonstrationsbündnisses. Bekanntlich wurden im Februar 2002 alle Kundgebungen und Demonstrationen gegen die NATO-Militär-Tagung in München verboten. Drei Tage lang wurde für das gesamte Stadtgebiet ein totales Demonstrationsverbot verhängt. Trotz dieser Verbote und trotz massiver Polizeipräsenz ließen sich jedoch tausende Bürgerinnen und Bürger aus München und anderen Städten nicht einschüchtern und demonstrierten gegen die Kriegstagung im Bayerischen Hof und gegen die Aushebelung ihrer Grundrechte.
Jetzt wird Claus Schreer (der am Samstag, den 2. Februar 2002 um 12.30 Uhr von der Polizei festgenommen und bis Sonntag Abend in Unterbindungsgewahrsam gehalten wurde) beschuldigt,
• Pressekonferenzen auf dem Marienplatz abgehalten zu haben,
• zur Teilnahme an verbotenen Demonstrationen aufgerufen und
• die spontanen Protestaktionen am 1. und 2. Februar 2002 organisiert und
als Versammlungsleiter durchgeführt zu haben. Laut Strafbefehl vom 1. Juli 2003 beantragt die Staatsanwaltschaft eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2.400 Euro (= 80 Tagessätze á 30,00 Euro).
Das Münchner Aktionsbündnis, gegen die sogenannte “Sicherheitskonferenz”am 6./7. Februar 2004 protestiert aufs Schärfste gegen diesen Versuch, die Inanspruchnahme verfassungsmäßiger Grundrechte als Straftaten zu verfolgen und zu kriminalisieren.


