Presseerklärung des „Bündnis gegen die NATO-Sicherheitkonferenz“
Durchsuchung des Infoladen München
Unterbindungsgewahrsam gegen Pressesprecher des Bündnisses
Kriminalisierungsversuch gegen „Anti-NATO-Komitee“
Mit fadenscheinigen Begründungen versucht die bayerische Justiz sämtliche Aktivitäten gegen die NATO-Sicherheitskonferenz zu kriminalisieren, zudem wurde auf Betreiben von Stoiber und Ude ein komplettes Versammlungsverbot für das gesamte Münchner Stadtgebiet verhängt.
Plötzlich müssen ein Flugblatt und Plakat, mit denen seit Wochen nach München mobilisiert wird, dafür herhalten ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten einzuleiten. Das Amtsgericht München verweigerte am 25.1.02 eine Eröffnung dieser Ermittlungen, das Landgericht München jedoch gab den Ermittlungsbehörden am 30.1.02 „grünes Licht“. Am nächsten Morgen wurde der Infoladen München das erste Objekt staatlicher Begierde: Schlösser wurden aufgebrochen; beschlagnahmt wurden die kriminalisierten Publikationen, Faxe und Faxverteiler, Computer und Disketten, ein handelsüblicher Stadtplan (!) sowie verschlossene Briefe.
Makaber und rechtlich untragbar wird diese überzogene Polizeiaktion dadurch, dass 2 ermittelnde Staatsanwälte als Zeugen im Protokoll des Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschlusses aufgeführt werden.
Weiterhin wird mit dem Beschluß des Landgerichts zur Jagd auf die Personen geblasen, die verantwortlich gemacht werden für Verfassung und Verbreitung des kriminalisierten Flugblattes und Plakats.
Das „Anti-NATO-Komitee“, Teil des großen Bündnisses, gerät immer mehr ins Fadenkreuz der staatlichen Ermittler. In der Verbotsverfügung der Stadt München wird dieser Personenkreis in die Nähe von Terroristen gerückt, ein weiterer Versuch das Bündnis zu spalten und dem Protest und Widerstand gegen das Treffen der Kriegsstrategen die Legitimität abzusprechen.
Eine weitere Provokation des Vorbereitungskreises der Aktionstage gegen die NATO-Sicherheitskonferenz fand am Ende der Protestdemonstration vom Donnerstag statt. Einer unserer Pressesprecher, Hans-Georg Eberle, wurde beim Verlassen der Abschlusskundgebung in Unterbindungsgewahrsam genommen. Wir betrachten diese Maßnahme der Polizei als bewusste Behinderung unserer Öffentlichkeitsarbeit.
„Das Bündnis gegen die NATO-Sicherheitkonferenz“ fordert
die unverzügliche Freilassung unseres Pressesprechers, Hans-Georg Eberl.
die sofortige Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände an den Infoladen München.
die Einstellung sämtlicher Kriminalisierungsversuche.


